Patientinnen und Patienten,
- die noch keinen Impftermin haben und
- älter als 70 Jahre sind oder
- an einer Erkrankung nach § 3 Ziffer 2 der Impfverordnung leiden,
können sich in unserer Praxis zur Vereinbarung eines Impftermins melden.
Ist das der Fall, dann melden Sie sich in unserer Praxis, am besten mit dem Online-Formular.
Wird Ihre Zugehörigkeit zur Gruppe 2 durch unser medizinisches Assistenzpersonal bestätigt, dann setzen wir Sie auf unsere Warteliste Gruppe 2 mit Termin. Bis zu zwei Kontaktpersonen einer zu pflegenden Person oder einer Schwangeren sind ebenfalls Impfberechtigte hoher Priorität.